Die regelmäßige allgemeine Prüfung (VGP) ist obligatorisch und dient der Sicherheit der Betreiber, die im Rahmen ihrer Aufgaben in der Höhe arbeiten. Sie muss jedoch von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.
Was sagt die Vorschrift?
Die VGP muss obligatorisch von qualifizierten Technikern durchgeführt werden, die sowohl intern als auch extern im Unternehmen tätig sein können. Deren Namen müssen für die Arbeitsinspektion zugänglich sein. Diese müssen in der Prävention der Gefahren, die mit den untersuchten Arbeitsmitteln verbunden sind, geschult sein und die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Artikel R4323-24 des Arbeitsgesetzbuches beherrschen. Gemäß der Verordnung vom 1. März 2004 obliegt es dem Leiter der Inspektionsstelle, die Kompetenz und Qualifikation seiner mit der Durchführung der VGP beauftragten Techniker zu überprüfen.
Beauftragung eines akkreditierten Organismus
Das von der Nationalen Forschungs- und Sicherheitsinstitut (INRS) veröffentlichte Dokument ED 6339 mit dem Titel "Regelmäßige Prüfungen von Maschinen, Geräten und Hebevorrichtungen" betont die Bedeutung der Beauftragung eines akkreditierten Inspektionsunternehmens. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Qualifikation und Expertise des gewählten Fachmanns nachzuweisen. Darüber hinaus gewährleistet dies die Zuverlässigkeit der durchgeführten Inspektionen.